Mit dieser Variante wird zwischen der inhaltlichen Außendarstellung des Kaktus (z.B. Interviews, Vertretung bei Veranstaltungen, Grußworte, Funktion als Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen Außenstehender/Interessierter) und der rechtlichen Vertretung des Kaktus nach außen unterschieden. Die inhaltliche Außendarstellung soll jedes Vorstandsmitglied auch alleine - natürlich im Sinne der Beschlüsse des Kaktus - übernehmen dürfen.
Bei Rechtsgeschäften soll der Kaktus allerdings nur von der Mehrheit des Vorstands vertreten werden können, um unbewusst oder gewollt getroffene "Fehlentscheidungen" von (Einzel-)Mitgliedern des Vorstands zu vermeiden.
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